Bäume

Bäume am Stadion

Während man sich in der Öffentlichkeit alle Mühe gab, die Maßnahmen am Seidelplatz als Ausnahme, letzte Rettungsmöglichkeit für die dortigen Bäume und bedauerlichen Einzelfall darzustellen, ging es zur selben Zeit in der Stadt mit den nicht fachgerechten Baumkappungen weiter - wie hier z.B. am Stadion in Jena.

"Dass Kappungen mit solchen Wunden keinen fachgerechten Baumschnitt entsprechend der ZTV Baumpflege darstellen, ist den Mitarbeitern durchaus bewußt."
OB Dr. Albrecht Schröter in seiner Erwiderung auf den offenen Brief zum "Beschneidungswahn in Jena"


 


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Bäume am Seidelplatz Jena

Zur "Sanierung" der Linden am Seidelplatz siehe die entsprechende öffentliche Meinungsäußerung.

Jena - "Stadt im Grünen" ???


 


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Birkenallee bei Schöngleina

Beseitigt, aber von den hiesigen Einwohnern nicht vergessen: die Birkenallee zwischen Schöngleina und Ascherhütte.

Kilometerlang wurden Dutzende (mehr als Hundert?) Birken direkt an der Straße geschlagen, die Stümpfe feinsäuberlich ausgefräst und mit frischer Erde bedeckt - so will man Untaten vergessen machen ...

DEUTSCHE ALLEEN - DURCH NICHTS ZU ERSETZEN
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit findet übrigens viel Nützliches an Alleen - ach wirklich???

http://www.alleen-fan.de/

Nette bunte Internetseiten von Bundesministerien sind das eine, die Realität eine andere ...


 


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Löbnitzbach im Gleistal

Herr Olaf Hollinger machte mich dankenswerter Weise auf einen weiteren Naturfrevel aufmerksam, den ich hiermit öffentlich dokumentieren möchte.

Ein diesbezügliches Protestschreiben von Herrn Hollinger an die Lokalredaktion der TLZ wurde leider nicht abgedruckt.

"Auch im besiedelten Bereich sind noch vorhandene Naturbestände, wie Wald, Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie sonstige ökologisch bedeutsame Kleinstrukturen zu erhalten und zu entwickeln."
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG § 2 Abs. 1 Pkt. 10)

"Es ist verboten, ...
landschaftsprägende Hecken, Gebüsche, Feld- und Ufergehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen, Röhrichte oder Schilfbestände zu beseitigen."

Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG § 30 Abs. 1)



 


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