Richtigstellung
Sachliche Richtigstellung
In den Wochen nach der Abholzaktion am "Weissen Berg" bei Bobeck erschienen in verschiedenen Tages- und Wochenzeitungen Artikel und Meldungen zum Thema. Dabei machte man sich (der Einfachheit halber?) oft den Standpunkt des Forstamtes Jena zu eigen, was zu einer verzerrten, einseitigen und leider sogar sachlich falschen Darstellung führte.
Die Bürgerinitiative forderte daher insbesondere Frau Carola Frindert von der Redaktion der OTZ zweimal in gesonderten Stellungnahmen auf, die abgedruckten Fehler zu korrigieren. Wir sind dabei von der Vorstellung ausgegangen, daß Journalisten ein persönliches Interesse an einer sachlich richtigen Information ihrer Leser haben und gern bereit sind, Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Da es jedoch bis zum heutigen Tag keine Reaktion der Redaktion gab, haben wir uns wohl leider getäuscht. Deshalb hier offen unsere letzte Stellungnahme für alle zur Einsicht:
An die Redaktion
OTZ / Redaktion SHK
z.Hd. Frau Frindert
Albersdorf, den 30.03.2006
Sehr geehrte Frau Frindert,
in den letzten Wochen haben Sie persönlich als Journalistin und die OTZ allgemein ausführlich über den Bürgerprotest gegen die Abholzung am Weißen Berg bei Bobeck und die Stellung des Forstamtes dazu berichtet.
Möglicherweise erscheint Ihnen die Thematik mittlerweile nicht mehr ganz so aktuell oder Sie sind der Meinung, daß es nun genug damit sein sollte.
Doch die Brisanz des Themas ist ungebrochen. Die Bürgerinitiative, Naturschutzverbände, Naturschutzbeirat und politische Gremien realisieren derzeit unabhängig voneinander, aber parallel, weitere Aktionen.
Das Thema wird über kurz oder lang sogar den Thüringer Landtag beschäftigen.
Der Grund dafür ist ziemlich eindeutig. Das Thüringer Forstamt Jena ist offenbar nicht in der Lage, sachliche Fehler einzugestehen oder überhaupt eine sachliche Diskussion zu führen. Vertreter der Bürgerinitiative wurden mit Strafanzeigen bedroht, weil sie ihre berechtigte Kritik öffentlich vorgetragen haben. Dies ist zutiefst undemokratisch und arrogant. Gleichzeitig hegt man einen gewissen Unfehlbarkeitsanspruch und möchte alle anderslautenden Meinungen als irrelevant abtun. Mittlerweile existiert jedoch ein unabhängiges Baumgutachten zum Weißen Berg (ein weiteres wird in Kürze fertig sein), das so gut wie alle Behauptungen des Forstamtes Jena Lügen straft. In Kürze wird auch die Unterschriftenaktion hier im Kreis beendet und die Listen zusammengefaßt. Wenn es soweit ist, werden wir Sie in einer Presseerklärung über das Ergebnis dieser Aktion und die weitere Vorgehensweise informieren.
Bis dahin liegt mir jedoch etwas anderes am Herzen. Da mittlerweile eindeutig klar ist, daß das Forstamt unsachgerecht und forstfachlich falsch vorgegangen ist (von der gesetzlichen Lage lt. §30 ThürNatG ganz zu schweigen), ist es wichtig, daß die Öffentlichkeit nicht mit mißverständlichen, ja sogar sachlich falschen Informationen versorgt wird. Dies betrifft insbesondere Ihre Artikel vom 07. und 08.03.06 in der OTZ. Ich denke, daß dies auch in Ihrem Interesse als Journalistin liegt. Ich möchte Sie daher bitten, folgende kurze Mitteilung zur "Sachlichen Richtigstellung" abzudrucken. Vielen Dank!
Frank Cebulla
Albersdorf
info@aufwachen.net
Sachliche Richtigstellung
Zum Thema Abholzung des Weißen Berges bei Bobeck wurden in den letzten Tagen in der Presse verschiedentliche Stellungnahmen, Kritiken und Leserbriefe veröffentlicht. Um diesen "Schlagabtausch" auf ein Höchstmaß an Sachlichkeit zu reduzieren, möchte die Bürgerinitiative "Weißer Berg" folgendes richtigstellen:
1. Protestierende Bürger und Naturschutzverbände stellen die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit von Verkehrssicherungsmaßnahmen keineswegs in Frage.
2. Wir halten jedoch nach wie vor unsere vehemente Kritik an Art, Durchführung und Umfang dieser Maßnahme (wie auch anderer bereits stattgefundener Maßnahmen im SHK) für berechtigt.
3. Das Thüringer Naturschutzgesetz schreibt bei der Durchführung solcher Maßnahmen an exponierten Standorten ausdrücklich und zwingend die Beachtung der Belange von Natur- und Landschaftsschutz vor (§30 ThürNatG). Es ist bisher nicht klar geworden, in welcher Weise diese Belange bei der "Verkehrssicherungsmaßnahme" am Weißen Berg überhaupt Gehör fanden.
4. Aus den uns bekannten Reihen des Bürgerprotestes gab es weder "Verleumdungen" noch "üble Nachrede". Die Drohungen des Forstamtes, insbesondere von Hr. Holtz, gegen öffentlich sich äußernde Bürger mit strafrechtlichen Maßnahmen vorgehen zu wollen, zeigt unserer Meinung nach die Unfähigkeit der Verantwortlichen, Fehler einzugestehen und demokratische Meinungsbildung zu akzeptieren.
5. Ein Artikel in der OTZ am 08.03.06 zeigt ein Foto mit einer angeblich von "Weißfäule" befallenen Buche. Wir stellen hiermit richtig, daß es sich bei der sichtbaren Verfärbung im Innenteil des Baumes lediglich um den natürlichen Rotkern handelt, wie er für ältere Buchen typisch ist. Dieser Rotkern beeinträchtigt Festigkeit des Holzes und die Stabilität des Baumes in keinster Weise.
6. In einem Artikel am 07.03.06 wird als Bildunterschrift der Satz veröffentlicht: "Die meisten Buchen, sie sind zwischen 150 und 200 Jahre alt, sind vom Pilz befallen oder haben Weißfäule." Wir stellen hiermit richtig und können dies baumgutachterlich belegen, daß erstens der Buchenbestand auf dem Weißen Berg zwischen 50 und 160 Jahre alt und damit keineswegs überaltert war. Im Gegensatz zur getroffenen Aussage ist es zweitens mittlerweile erwiesen, daß nur ein äußerst geringer Teil der Bäume von Weißfäule betroffen war. Ca. 70 - 80 % der Bäume waren kerngesund und hätten nicht gefällt werden müssen.
7. Wir werden daher unseren Protest, auch in Hinsicht auf zukünftige derartige Maßnahmen, auf anderen Ebenen fortsetzen.
Gundula Freytag & Frank Cebulla, Albersdorf
Irina Baumann & Günter Baumann, Bobeck
Gabriele Buschbeck, St. Gangloff



