Presseerklärung

Presseerklärung des Naturschutzbeirates des Saale-Holzland-Kreises vom 28.03.2006

Diese Presseerklärung wurde am Donnerstag, den 30.03.2006 in der TLZ und am 31.03.2006 in der OTZ jeweils leicht gekürzt abgedruckt.

Presseerklärung

Saale-Holzland-Kreis, Naturschutzbeirat
Vorsitzender, Dr. Dieter Grützmann
Tachover Ring 8
07646 Stadtroda

Presseerklärung zum Thema "Verkehrssicherungsmaßnahmen am Weißen Berg"

Die umfangreichen Baumfällungen am "Weißen Berg" haben in den letzten Wochen die Gemüter zahlreicher Naturfreunde erregt. Die Diskussionen - auch über die Presse geführt - waren kontrovers und verständlicherweise zum Teil sehr emotional. Nachdem Verantwortliche der Forstverwaltung öffentlich Art und Umfang der Maßnahmen rechtfertigten und Sachlichkeit anmahnten, sieht sich der Naturschutzbeirat des Saale-Holzland-Kreises veranlasst, zu einer sachlichen Diskussionen beizutragen und den Darstellungen der Forstverwaltung einige Tatsachen entgegenzustellen. Die imposante, weithin sichtbare Baumgruppe des "Weißen Berges" genießt zunächst den Schutz des § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes. Allerdings dürfen "Maßnahmen, die zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die aufgrund einer besonderen gesetzlichen Pflicht notwendig sind und keinen Aufschub dulden" ausgeführt werden. Zugleich wird aber auch für derartige Maßnahmen gesetzlich gefordert, dass "die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu berücksichtigen" sind. Aus Sicht des Naturschutzbeirates besteht nun zunächst die Frage, inwieweit die Maßnahmen "keinen Aufschub geduldet" haben? Es wurden 43 Bäume im Alter von 60 - 160 Jahren gefällt. Die stellvertretende Forstamtsleiterin des Forstamtes Jena, Frau Butzert, erklärte uns, dass die Forstverwaltungen halbjährlich die Bäume entlang Straßen kontrollieren. Sind 43 Bäume im Laufe eines halben Jahres plötzlich todkrank und eine Gefahr für die "öffentliche Sicherheit"? Oder ist man in den Jahren zuvor der Verkehrssicherungspflicht in äußerst fahrlässiger Weise nicht nachgekommen?
Erst auf Drängen des Naturschutzbeirates kam es kurz vor Beginn der Maßnahme zu einer Begehung, auf der seitens der Forstverwaltung die Gründe für die Fällung der einzelnen Bäume genannt wurden. Der zur Baumzustandsbeurteilung nötige Sachverstand, der später auch in der Presse mehrfach beteuert wurde, muss jedoch mittlerweile in Zweifel gezogen werden. Die Begutachtung der Bäume nach der Fällung durch einen unabhängigen Baumsachverständigen ergab, dass die weitaus meisten Bäume im Kern gesund waren und keine akute Gefahr für die "öffentliche Sicherheit" bestanden hätte. Hier wurde aus unserer Sicht in leichtfertiger Weise mit allem Anschein nach mangelndem Sachverstand entschieden und die "Belange von Naturschutz und Landschaftspflege" wurden ungenügend berücksichtigt.
Leider ist die rabiate Durchführung der Verkehrssicherung auf landeseigenen Forstflächen wie am Weißen Berg kein Einzelfall. Ähnlich rigoros und fachlich umstritten wurde 2005 im Rotehofbachtal bei Wolfersdorf verfahren, hier sogar in einem europäischen sogenannten FFH-Schutzgebiet. Ein trauriges Beispiel aus dem Jahr 2004 (vollendet 2006) ist die Fällung von 180 Bäumen im Naturschutzgebiet "Isserstedter Holz" bei Jena. In all diesen Fällen ist die Verfahrensweise gleich. Es wird mit einer Technik vorgegangen, die eine sensible Einzelbaumfällung offenbar nicht ermöglicht. Entsprechend der gesetzlichen Forderungen, die "Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu berücksichtigen", wäre ein fachgerechter Baumschnitt für eine erhebliche Anzahl der betroffenen Bäume ausreichend gewesen. Da eine solche Facharbeit nicht unbedingt zum Tätigkeitsprofil der Forstwirtschaft gehört, sind hierfür gegebenenfalls Fachfirmen einzubeziehen, um die Zahl der Fällungen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Sachlicher Protest gegen die bisherige Vorgehensweise erscheint daher dringend geboten, um an dieser Praxis etwas zu ändern. Die Verkehrssicherung ist in unser aller Interesse notwendig, aber sie muss künftig in angemessener und vor allem in geschützten Gebieten in sensibler Weise erfolgen. Seitens des Naturschutzbeirates werden hierzu weitere Schritte eingeleitet.

Dr. D. Grützmann, Vorsitzender

© Naturschutzbeirat des Saale-Holzland-Kreises
Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Naturschutzbeirates