Fragenkatalog
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Etliche Bäume waren vor der Abholzaktion mit roter Farbe besonders markiert, z.B. mit „Äste“ oder „Krone“. Es ist daher anzunehmen, daß an diesen Bäumen nur einige Totholzäste ausgesägt werden sollten. Warum wurden diese Bäume trotzdem ALLE KOMPLETT gefällt? |
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Telefonische Anfragen von Bürgern beim Umweltamt SHK zur Abholzaktion wurden mehrfach mit der Auskunft beantwortet, daß die Bäume am Weißen Berg alle „Kernfäule“ oder „Weißfäule“ hätten und weg müßten. Wie kommt das Umweltamt zu dieser Aussage, - da es erstens keine vom Forstamt unabhängige Begutachtung der Bäume gab - und zweitens mittlerweile klar ist, daß nur ein äußerst geringer Teil der Bäume tatsächlich innen mit Weißfäule befallen war? |
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Bei einer Begehung am Weißen Berg am 07.03.06 erklärte die Stellv. Forstamtsleiterin Frau Butzert gegenüber Günter Baumann von der Bürgerinitiative aus Bobeck, daß es ja ein Gutachten für die Bäume gäbe. Trotz schriftlicher Anfrage konnte jedoch dieses Gutachten bis zum heutigen Tag nicht vorgelegt werden. Warum wird das Gutachten nicht offengelegt? Oder existiert überhaupt gar kein richtiges Gutachten? |
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In der OTZ vom 08.03.06 wurde von dieser Begehung berichtet. Der Artikel zeigt außerdem ein Foto mit Herr Baumann vor einer gefällten Buche. Die Bildunterschrift lautet: Günter Baumann vor einer mit Weißfäule befallenen Buche. In Wirklichkeit zeigt das Bild jedoch eine Buche mit natürlichem Rotkern (wie er für ältere Buchen typisch ist), der die Stabilität des Baumes keineswegs gefährdet. Eine Bitte von Hr. Baumann an die Presse, die Bildunterschrift richtigzustellen, blieb ungehört. Warum wurden hier offensichtlich falsche Fakten veröffentlicht? Was ist von einer angeblich forstamtlich sachlich kompetenten Begutachtung der Bäume zu halten, wenn man natürlichen Rotkern von krankhafter Weißfäule nicht unterscheiden kann? |
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Das Thüringer Forstamt weist in mehreren Presseveröffentlichungen auf die eigene Kompetenz in Sachen Baumbegutachtung hin. Anderslautende Meinungen und Kritiken werden als von Laien stammend als unerheblich abgetan. Mittlerweile sind zwei unabhängige Gutachten angefertigt worden, die erhebliche Abweichungen zur Einschätzung des Thüringer Forstamtes aufweisen. Beide kommen zum Ergebnis, daß erheblich weniger Bäume (min. 5, max. 10 von 43 Bäumen) hätten gefällt werden müssen. Wie kommt diese erhebliche Diskrepanz zustande? Vielleicht, weil es gar keine richtige Begutachtung von Seiten des Forstamtes gab? |
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In einer kurzen lapidaren Veröffentlichung wurde erst ein Tag nach dem Beginn der Arbeiten in der OTZ die Öffentlichkeit informiert. Da es sich beim Weißen Berg um einen besonders prägenden Landschaftsbestandteil für die ganze Gegend des Holzlandes handelt, wäre eine Information der ansässigen Bevölkerung und eine entsprechende Diskussion mehr als notwendig gewesen. Warum wurde die Öffentlichkeit nicht vorher informiert? Warum wurde das „brisante“ Vorhaben nicht mit Einwohnern der umliegenden Gemeinden diskutiert? |
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In dieser Veröffentlichung ist von einer „erheblichen Gefährdung“ die Rede, die von den Bäumen ausgehe. Da es sich insg. um mind. 43 gefällte Bäume handelt, fragt sich Wie kann es sein, daß von heute auf morgen eine so stattliche Anzahl Bäume allesamt und gleichzeitig in einen gefährlichen Zustand wechselt? Was wurde diesbezüglich in den letzten Jahren an Kontrollen versäumt? Worin bestand nach Meinung des Forstamtes eigentlich die „erhebliche Gefährdung“ durch mehr als 40 Bäume, da im Gegensatz dazu unabhängige Gutachter lediglich auf eine Anzahl von ca. 5 (allerhöchstens 10) Risikobäume kommen? |
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In einem Schreiben spricht das Umweltamt SHK von der „Brisanz der Maßnahme“. Wann wurde das Umweltamt eigentlich über die geplante Abholzung informiert? Warum wurde vom Umweltamt trotz „Brisanz“ die Maßnahme stillschweigend akzeptiert und überhaupt NICHTS unternommen? Warum wurde nicht die obere Naturschutzbehörde des Landes informiert, da es sich doch, zumindest teilweise, um Landesliegenschaften handelt? |
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Auf telefonische Anfragen von Bürgern direkt beim Forstamt Jena oder auch beim Umweltamt SHK und in Presseerklärungen wurde immer wieder mitgeteilt, die Bäume wären „fast durchweg von Weißfäule befallen“, „instabil“, „bruchgefährdet“ usw. gewesen. Jeder vor Ort konnte sich jedoch überzeugen, daß die Mehrzahl der Bäume kerngesundes Holz aufwies. So wurde z.B. mit als erstes eine kerngesunde mächtige Eiche von ca. 120 Jahren Alter ohne jede innere Fäule gefällt. Welche „erhebliche Gefährdung“ ging eigentlich z.B. von diesem Baum aus? Wie kommen diese Diskrepanzen zustande? Warum werden hier wiederum offensichtlich falsche Fakten vermittelt? |
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Da dies so ist, stellt sich die Frage Welche alternativen Methoden, Sicherheitsrisiken zu beseitigen (z.B. einfach die Entfernung von Totholzästen) wurden vorher überhaupt in Betracht gezogen? |
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§ 30 des ThürNatG verbietet ausdrücklich die Beseitigung von landschaftsprägenden Baumgruppen oder Alleen und schreibt außerdem im Ausnahmefall bei Sicherheitsrisiken vor, die „Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu berücksichtigen.“ Was hat das Forstamt Jena konkret getan, um diese gesetzlichen Vorschriften bei der Abholzaktion am Weißen Berg zu berücksichtigen? |
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Ebenso wird behauptet, der Baumbestand am Weißen Berg sei „überaltert“ gewesen. Eine Überprüfung ergab, daß die abgeholzten Bäume zwischen 50 und 160 Jahre alt waren. Buchen und Eichen können jedoch erheblich älter werden (Rotbuchen bis 300 Jahre, Eichen 1000 Jahre und mehr). Warum wird in der Öffentlichkeit der Sachverhalt falsch dargestellt? |
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In einem Artikel in der OTZ vom 07.03.06 mit dem Titel „Bäume fallen für sichere Straßen“ wird die Stellv. Forstamtsleiterin Frau Butzert vom Forstamt Jena zitiert, daß die „überwiegend um die 200 Jahre alten Stämme … ihre vitale Phase überschritten“ hätten. Wie kommt eine studierte und man sollte annehmen fachlich kompetente Stellv. Forstamtsleiterin zu einer solchen Fehleinschätzung, was Alter und Zustand der Bäume betrifft? |
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Nach eigenen Aussagen wurde Frau Serfling als Vertreterin des Naturschutzbeirates bei einer Begehung vor Ort vor dem Einschlag unter Druck gesetzt, entweder selbst persönlich und allein die Haftung für Sicherheitsrisiken zu übernehmen oder ihr Einverständnis zur Abholzung zu erklären. Was kann das Forstamt Jena zu dieser offensichtlichen Erpressung sagen? |
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Am 22.03.06 behauptet Hr. Schirmer vom Umweltamt SHK in einem Artikel im Allgemeinen Anzeiger, daß eine Entscheidung bezüglich der Abholzung nicht seinem Amt oblag, da es sich um kein Landschaftsschutzgebiet handeln würde. In Wirklichkeit ist die Hangseite des Weißen Berges tatsächlich Landschaftsschutzgebiet (gehört zum LSG Zeitzgrund) und sogar als solches ausgeschildert (das Schild ist zwar verwittert, aber trotzdem aussagekräftig)! Warum hat das Umweltamt SHK hier eine Falschaussage getroffen? Oder kennt das Umweltamt SHK nicht mal mehr die Landschaftsschutzgebiete im SHK? |
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In einer Erwiderung auf den „Offen Brief an das Umweltamt SHK“ vom 06.03.06 schreibt Hr. Schirmer vom Umweltamt ebenfalls am 06.03.06: „Wichtig erscheint aus der Sicht unseres Amtes, daß die Fällung und Bergung des Holzes schonend erfolgt, um den verbleibenden Baumbestand weitestgehend zu erhalten.“ Da es sich im Großen und Ganzen um einen Kahlschlag handelt, stellt sich die Frage: Welchen „verbleibenden Baumbestand“ meint Hr. Schirmer hier eigentlich? Da außerdem 3 gesunde junge Bäume (u.a. eine schöne Eiche) als Fällungsschaden zu verzeichnen sind und darüber hinaus andere Buchen beschädigt wurden, stellt sich die Frage: Was hat das Umweltamt eigentlich getan, um besagte „Wichtigkeit“ durchzusetzen oder zu kontrollieren? |
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Warum wurden bewiesenermaßen ganz junge Eichen und Buchen gleich mitgefällt? Welches Sicherheitsrisiko stellten diese Bäume dar? |
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Auf den Hinweis von Günter Baumann an den Inspektor Ost des Thüringer Forstamtes Jürgen Holtz, ob er nicht die vielen Proteste von Bürgern in der Zeitung wahrgenommen hätte, antwortete dieser (sinngemäß): Da können noch Hunderte kommen, das interessiert uns nicht. Die Bäume werden trotzdem gefällt. Möchte das Thüringer Forstamt in Zukunft auf diese arrogante und undemokratische Weise mit den Fragen, Sorgen und dem erklärten Willen der einheimischen Bürger umgehen? |
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Nach glaubhafter Aussage eines anwesenden Bürgers am Weißen Berg teilte die Stellv. Forstamtsleiterin des Forstamtes Jena ihre Freude über die Abholzung dergestalt mit, daß sie der Abholzbrigade gern eine Kiste Sekt mitgebracht hätte. Welchen Anlaß zum Feiern gab es für Frau Butzert? |
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Die Nordseite des Weißen Berges teilt sich von der Liegenschaft her in Bundes- und Landeseigentum. Der Einschlag erfolgte daher sogar durch zwei verschiedene Firmen. Auf der Bundesseite sind mehrere junge Bäume stehen geblieben, auf der Landesseite wurde ein Kahlschlag durchgezogen. Wie kommt dieser Unterschied zustande? Wer waren die verantwortlichen Entscheider in beiden Fällen? |
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Das zuständige Forstamt beruft sich immer wieder auf seine Verkehrssicherungspflicht. Diese kann man jedoch auf verschiedene Art und Weise gewährleisten. Es gibt mehrere Beispiele in der Umgegend, die beweisen, daß es auch anders geht (hier war allerdings das Straßenbauamt verantw.). Warum kam für das Forstamt Jena nur der Kahlschlag in Frage? Wieviel km Straße führen in Thüringen eigentlich durch Wald? Wieviel Bäume sollen noch gefällt werden, um zu gewährleisten, daß bei Wind o.ä. nicht einfach mal ein Ast auf die Straße fällt? |
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Der Inspektor Ost des Thüringer Forstamtes verstieg sich in drei Presseverlautbarungen zu Drohungen, angebliche „Verleumdungen“ und „üble Nachrede“ strafrechtlich verfolgen zu lassen. Damit ist offensichtlich die, wie sich mittlerweile gezeigt hat, mehr als berechtigte Kritik von Bürgern gemeint. Abgesehen davon, daß hier Bürger bedroht werden, die lediglich ihr gesetzliches Recht auf Meinungsfreiheit und demokratische Mitbestimmung ausgeübt haben, steht die Frage im Raum Soll berechtigte Kritik von Bürgern durch Einschüchterung zum Schweigen gebracht werden? Wie steht es eigentlich um das demokratische Grundverständnis von Vertretern einer demokratisch legitimierten Behörde wie dem Thüringer Forstamt |
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Der Weiße Berg (teilweise LSG) war bisher Aussichtspunkt, Wanderziel und prägender Landschaftsbestandteil des Holzlandes. In einem Artikel in der OTZ vom 18.03.06 ist folgendes zu lesen: „In einer Image-Broschüre werben die Holzlandorte mit ‚schön angelegten Wander- und Radwegen durch zauberhaft anmutende Tal- und Waldlandschaften’. Als Besonderheit der heimischen Natur wird eben auch der Weiße Berg als höchste Erhebung des Holzlandes genannt.“ Wie passen selbstzufriedener Stolz auf touristische und naturnahe Sehenswürdigkeiten im SHK eigentlich zu Maßnahmen, die gerade dabei sind, diese Sehenswürdigkeiten zu zerstören? |
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In einem persönlichen Schreiben an Gabriele Buschbeck teilt Herr Jürgen Holtz vom Thüringer Forstamt mit: „Es gibt eine sach- und fachgerechte Beurteilung, ein externer Gutachter stellt nichts anderes fest.“ Da klar geworden ist, daß die Begutachtung weder sach- noch fachgerecht war und außerdem externe Gutachter sehr wohl „anderes“ festgestellt haben, stellt sich die Frage Was hat Herr Holtz dazu zu sagen? |
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Im selben Anschreiben äußert Herr Holtz folgende Meinung: „Die Forstverwaltung und auch private Waldeigentümer pflanzen jährlich Hunderttausende Buchen und Eichen.“ Wieviel Eichen und Buchen sind z.B. letztes Jahr von der Forstverwaltung im SHK gepflanzt worden (von gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen zum Autobahnbau abgesehen)? |
Stand: 3. Aktualisierte Fassung vom 11. April 2006
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